Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen Digital/Real, Büro für Content Brand Experience Ingo Moeller im nachfolgenden Digital/Real genannt, und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen nicht unverzüglich nach dem Zugang widerspricht.

 

  1. Geltung der Geschäftsbedingungen
    1. Digital/Real führt Aufträge des Kunden nur auf Rechtsgrundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen aus. Sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert oder ausgeschlossen werden, gelten sie für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und Rechtsgeschäfte mit den Kunden.
    2. Kunden im Sinne dieser AGB sind Unternehmer, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen Rechtsgeschäfte in Zusammenhang mit einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen werden.
    3. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn Digital/Real ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
    4. Die Produktion von Bildern und Illustrationen und die Erteilung von Bildlizenzen erfolgen ausschließlich aufgrund nachstehender Geschäftsbedingungen. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Produktions- und Lizenzverträge, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart werden.
  2. Vertragsschluß
    1. Die dem Kunden unterbreiteten Angebote sind für Digital/Real freibleibend und unverbindlich
    2. Ein Vertrag kommt nur mit Annahme des Kundenauftrags durch Digital/Real zustande, wobei die Annahme durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens Digital/Real erfolgt
    3. Wenn über Besprechung mit dem Kunden Protokolle angefertigt werden und diese dem Kunden zugestellt werden, gilt der Inhalt der Protokolle als vertraglich vereinbart, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von fünf Werktagen nach Erhalt des Protokolls Einspruch erhebt
  3. Urheberrecht und Nutzungsrechte
    1. Die Strategiepapiere, Grafiken, Entwürfe, Texte, Illustrationen, Webseiten, Bilder und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Digital/Real weder im Original, in der Kopie noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
    2. Bei Verstoß gegen Punkt 3.1. hat der Auftraggeber Digital/Real eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der vereinbarten Vergütung zu zahlen.
    3. Digital/Real überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, dieses aber nur für nationale Nutzung und begrenzt auf die Dauer der Zusammenarbeit. Nach Beendigung der Zusammenarbeit wird für die weitere Nutzung eine zeitlich unlimitierte Nutzungsgebühr in Höhe von 75% des ursprünglichen Honorars fällig. Dieses entfällt, wenn die Zusammenarbeit 24 Monate nach der Erstverwendung angedauert hat. Digital/Real bleibt in jedem Fall, auch wenn Digital/Real das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Die Beschreibung der Eigenwerbung wird dem Kunden zur Freigabe vorgelegt und darf etwaige Geheimhaltungsvereinbarungen nicht verletzen
    4. Das Teilen und Veröffentlichen durch andere im Rahmen von Sozialen Netzwerken, nicht jedoch im Sinne der Werbung, ist ausdrücklich gestattet.
    5. Eine erweiterte Nutzungslizenz, die jedwede Nutzung in Zukunft, zeitlich, örtlich und medial unbegrenzt miteinschließt ist durch einen Honoraraufschlag von 100% zu erwerben.
    6. Digital/Real hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden.
    7. Digital/Real ist zur Produktionsüberwachung nur verpflichtet, wenn diese ausdrücklich vereinbart ist. Digital/Real ist in einem solchen Fall berechtigt, die notwendigen Entscheidungen im eigenen Ermessen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.
    8. Digital/Real sind vor Veröffentlichung Korrekturmuster vorzulegen. Von vervielfätigten Arbeiten erhält Digital/Real 10 kostenlose Belegexemplare. Digital/Real darf solche Muster und deren Abbildung zum Zwecke der Eigenwerbung verwenden.
  4. Fristen
    1. Angegebene Termine und Fristen können verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden. Eine verbindlich vereinbarte Frist bzw. ein verbindlich vereinbarter Termin muss ausdrücklich als solche(r) schriftlich vereinbart werden.
    2. Ist eine Frist bzw. ein Termin unverbindlich vereinbart, so fällt Digital/Real erst nach einer Mahnung des Kunden in Verzug, die nach Ablauf der Frist gesetzt wurde.
    3. Eine verbindliche Frist bzw. ein Termin verlängert sich bei Hindernissen wie Arbeitskämpfen und unvorhergesehenen Ereignissen, die der Einflussnahme durch Digital/Real entzogen sind und die trotz Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt durch Digital/Real die fristgerechte Fertigstellung behindert haben. Digital/Real ist in solchen Fällen verpflichtet, die Leistung innerhalb von 14 Tagen nach Wegfall des Hindernisses zu erbringen.
  5. Digitale Bildverarbeitung Bilder
    1. Bild- und Grafikdaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Auftraggebers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts digital archiviert werden. Die Speicherung der Bild- und Grafikdaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, muss die Angabe der Nutzungsrechte miteinbeziehen.
    2. Bei der digitalen Erfassung der Bilder muss der Name des Fotografen/Fotodesigners und Digital/Real mit den Bilddaten elektronisch verknüpft werden. Der Auftraggeber hat außerdem durch geeignete technische Vorkehrungen sicherzustellen, dass diese Verknüpfung bei jeder Datenübermittlung, bei der Übertragung der Bilddaten auf andere Datenträger, bei der Wiedergabe auf einem Bildschirm sowie bei jeder öffentlichen Wiedergabe erhalten bleibt und der Fotodesigner bzw Digital/Real jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden können.
  6. Schutzrechte Dritter
    1. Sofern Digital/Real nicht ausdrücklich zusichert, dass abgebildete Personen oder die Inhaber der Rechte an abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung zu einer Bildveröffentlichung erteilt haben, obliegt die Einholung der im Einzelfall notwendigen Einwilligung Dritter oder die Erwirkung von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. dem Auftraggeber.
    2. Digital/Real übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung der Bilder die durch Digital/Real erstellt werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstigen Rechte Dritter verletzt werden.
  7. Vergütung
    1. Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
    2. Für Kunden in der Europäischen Union wird die Mehrwertsteuer nicht erhoben, wenn sie eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Steuernummer des jeweiligen Landes vorweisen können.
    3. Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe, Texte, Bilder, Strategiepapiere, Konzepte, Internetseiten fällig. Werden diese in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
    4. Werden die Entwürfe erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.
    5. Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, gilt die bei Abschluss des Vertrages gültige Preisliste Digital/Real
    6. Entwürfe und Präsentationen erstellt Digital/Real nur gegen Zahlung eines Honorars. Bei Realisierung des Vorschlags in Form der Auftragserteilung wird das Präsentationshonorar auf das Gesamthonorar – soweit nicht anders vereinbart – angerechnet. Das Präsentationshonorar beinhaltet keinerlei Nutzungsrechte.
    7. Digital/Real erbringt die Leistungen auf der Grundlage der Aufgabenstellung des Kunden. Ergänzende Leistungen durch Digital/Real zu Präzisierung der Aufgabenstellung als Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Auftragserfüllung werden mit dem Kunden gesondert abgerechnet. Vom Honorar ebenfalls nicht umfasst sind die technischen Nebenkosten und Fremdleistungen, die zur Auftragserfüllung erforderlich sind. Dies betrifft zum Beispiel Repro-, Litho-, Fotografie- ,Elektronische Bildverarbeitungs-und Bildbearbeitungs-, Druck-, Datenvervielfältigungs-, Schriftlizenz-, Programmier-, Übersetzungs-, Lektorats-, Transport- und Reisekosten. Digital/Real ist berechtigt, solche Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden in Auftrag zugeben. Der Kunde erteilt Digital/Real Vollmacht zur Vornahme solcher Geschäfte. Schließt Digital/Real im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung ab, ist der Kunde verpflichtet die Agentur von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag freizustellen.
    8. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Digital/Real abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, Digital/Real im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
    9. Bei aussergewöhnlich großen Vorleistungen von Materialeinsatz oder bei bindenden Kooperationsleistungen kann Digital/Real hierfür Vorauszahlung verlangen
    10. Veränderungen preistariflicher Grundlagen des Leistungs-, Liefer- und Preisangebots nach Ablauf von 4 Monaten seit Vertragsschluß berechtigen Digital/Real zur Vertragsanpassung.
    11. Der Kunde hat Rechnungen unmittelbar nach Erhalt, mindestens aber nach 30 Tagen zu bezahlen
    12. Nach Ablauf dieser 30 Tage kommt der Kunde ohne eine Mahnung in Verzug
    13. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Digital/Real alle laufenden Verträge mit dem Kunden kündigen. Digital/Real ist berechtigt, Verträge mit Dritten, die das Büro für den Kunden abgeschlossen hat, zu kündigen. Der Kunde hat Digital/Real von Ansprüchen Dritter freizustellen.
    14. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem Basiszinssatz zu zahlen. die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hiervon nicht ausgeschlossen
    15. Hat der Kunde einen Auftrag gekündigt, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, oder hat Digital/Real aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gekündigt, kann Digital/Real die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen verlangen.
    16. Digital/Real stellt die Rechnungen in EURO nach EU Richtlinie 2006/112/EC auf elektronischem Weg. Alle Bankdaten finden sich auf der Rechnung.
    17. Reisekosten werden gesondert berechnet
  8. Eigentum , Rückgabepflicht
    1. An Entwürfen, Bildern und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Eventuell vorhandene Originale sind Digital/Real spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
    2. Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe, Bildern oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  9. Herausgabe von Daten
    1. Digital/Real ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass Digital/Real ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
    2. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
    3. Digital/Real haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von Digital/Real ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
  10. Haftung und Schadensersatz
    1. Digital/Real haftet nur für Schäden, die Ingo Moeller selbst selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.
    2. Die Zusendung und Rücksendung von (Bild-)Abzügen, Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
    3. Bei unberechtigter Nutzung, Veränderung, Umgestaltung oder Weitergabe eines Bildes oder eines Entwurfs, egal ob in herkömmlicher oder digitalisierter Form ist Digital/Real berechtigt, eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des fünffachen üblichen Nutzungshonorars zu fordern, mindestens jedoch €500,00 pro Entwurf, Bild und Einzelfall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs bleibt hiervon unberührt.
    4. Mit der Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
    5. Digital/Real haftet nicht für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Designarbeiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Kunde diese selbst veranlasst, beeinflusst oder freigegeben hat. Auf Wunsch und auf Kosten des Kunden wird Digital/Real eine rechtliche Prüfung veranlassen
    6. Rügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei Digital/Real geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  11. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
    1. Im Rahmen des Auftrags besteht für Digital/Real Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
    2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Digital/Real eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
    3. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
  12. Produktionsaufträge Bilder
    1. Kostenvoranschläge von Digital/Real sind unverbindlich. Kostenerhöhungen braucht Digital/Real nur anzuzeigen, wenn eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15% zu erwarten ist.
    2. Der Auftraggeber darf Digital/Real für eventuelle Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter. Der Auftraggeber hat Digital/Real von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
    3. Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag mit Dritten abgeschlossen werden, ist Digital/Real bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
    4. Digital/Real wählt die Bilder aus, die Digital/Real dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.
    5. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zwei Wochen nach Ablieferung der Bilder bei Digital/Real eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
  13. Produktionshonorar Bilder und Nebenkosten Bilder
    1. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die Digital/Real nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält Digital/Real auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz.
    2. Der Auftraggeber hat zusätzlich zu dem geschuldeten Honorar die Nebenkosten zu erstatten, die Digital/Real im Zusammenhang mit der Auftragsdurchführung entstehen (z.B. für Filmmaterial, Laborarbeiten,Digitale Speichermedien, Backup, Fotomodelle, Reisen, Digitalentwicklungen, Material zur Miete).
    3. Das Produktionshonorar ist bei Ablieferung der Bilder fällig. Wird eine Bildproduktion in Teilen abgeliefert, ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teiles fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrags über einen längeren Zeitraum, kann Digital/Real Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen.
    4. Die zu übertragenden Nutzungsrechte erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars und der Erstattung sämtlicher Nebenkosten.
  14. Anforderung von Archivbildern
    1. Bilder und Grafiken, die der Auftraggeber aus dem Archiv von Digital/Real anfordert, werden zur Sichtung und Auswahl für die Dauer eines Monats ab Datum des Lieferscheins im Internet zur Verfügung gestellt. Kommt innerhalb der Auswahlfrist kein Lizenzvertrag zustande, wird die Auswahl offline gestellt.
    2. Mit der Überlassung der Bilder zur Sichtung und Auswahl werden keine Nutzungsrechte übertragen. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch Digital/Real.
    3. Die Verwendung der Bilder als Arbeitsvorlagen für Skizzen oder zu Layoutzwecken, ebenso die Präsentation bei Kunden, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Diarahmen oder Folien geöffnet, ist der Fotodesigner  vorbehaltlich eines weitergehenden Zahlungsanspruchs zur Berechnung eines Layouthonorars berechtigt, auch wenn es zu einer Nutzung der Bilder nicht gekommen ist.
    4. Für die Zusammenstellung der Bildauswahl kann Digital/Real eine Bearbeitungsgebühr berechnen, die sich nach Art und Umfang des entstandenen Aufwandes bemisst und mindestens 30,00 EURO beträgt. Versandkosten (Verpackung, Porto) einschließlich der Kosten für besondere Versandarten (Taxi, Luftfracht, Eilboten) oder etwaige Kosten, die durch die Bereitstellung im Internet entstehen hat der Auftraggeber zusätzlich zu erstatten.
    5. Nach Ablauf der Auswahlfrist (14.A.) sowie bei Überschreitung der Rückgabefrist der Bilder, die vom Auftraggeber genutzt werden, ist bis zum Eingang der Bilder bei Digital/Real  eine Blockierungsgebühr von 1,25 EURO pro Tag und Bild neben den sonstigen Kosten und Honoraren zu zahlen, es sei denn, die Fristüberschreitung ist vom Auftraggeber nicht zu vertreten oder es wurde vor Fristablauf eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen.
  15. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand
    1. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
    2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
    3. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz von Ingo Moeller als Gerichtsstand vereinbart.